Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin
Die Kammer führt zum Nachweis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die durch beruflicheTätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes durch. In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Rechnungswesen und der Betriebswirtschaft bearbeiten kann. Für diese Prüfungen gilt die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin.
Die Klausuren der Steuerfachwirt-Prüfung werden seit der Fortbildungsprüfung Winter 2008/2009 inhaltsgleich von allen Steuerberaterkammern im Bundesgebiet gestellt. Lediglich die Deckblätter der Klausuraufgaben werden auf die einzelnen Regionalkammern angepasst. Zum Zweck der Prüfungsvorbereitung stehen die gemeinsamen Aufgaben bzw. Klausuren (ohne Lösungshinweise) zurückliegender Termine der Steuerfachwirt-Prüfung auf der homepage der Steuerberaterkammer Düsseldorf zum Download als pdf-Dateien zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere eine entgeltliche Weitergabe in Druckform oder auf elektronischem Wege, ist nicht gestattet.
Der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachwirtprüfung zu Grunde. Bitte beachten Sie, dass der Anforderungskatalog in erster Linie als Orientierungshilfe dient. Die vorgenommene Aufgliederung der Prüfungsinhalte kann schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Insbesondere stellen die Anmerkungen mit Spiegelstrichen keine abschließende Aufzählung dar, sondern sollen nur auf besonders zu beachtende Teilbereiche hinweisen.
Zur Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin wird die Teilnahme an einem Seminar empfohlen.
.
Prüfungstermine
Die schriftliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel Anfang Dezember statt. Die schriftliche Prüfungen der nächsten Jahre wurden wie folgt terminiert (Änderungen jeweils vorbehalten):
| Fortbildungsprüfung Winter 2012/2013 |
12. bis 14. Dezember 2012 |
| Fortbildungsprüfung Winter 2013/2014 |
11. bis 13. Dezember 2013 |
| Fortbildungsprüfung Winter 2014/2015 |
10. bis 12. Dezember 2014 |
Die mündliche Steuerfachwirt-Prüfung findet in der Regel im März statt (Änderungen jeweils vorbehalten).
Nähere Informationen zur nächsten Steuerfachwirt-Fortbildungsprüfung:
|
Fortbildungsprüfung Winter 2012/2013
|
|
| Fortbildungsprüfung Winter 2012/2013 Antrag auf Zulassung schriftlicher Teil mündlicher Teil |
12./13. und 14. Dezember 2012 März 2013 |
Hochschulzugangsberechtigung
Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung besitzen in Baden-Württemberg unter den Voraussetzungen des § 59 Abs. 1 LHG die Qualifikation für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss führt. Absolventen der Steuerfachwirt-Prüfung können daher - sofern auch die sonstigen Voraussetzungen (u.a. die Teilnahme an einem mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassenden Lehrgang, der auf die berufliche Fortbildung zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin vorbereitet) erfüllt sind - zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden. Näheres ist in der Verordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg über den Zugang Berufstätiger zu einem Studium (Berufstätigenhochschulzugangsverordnung - BerufsHZVO) vom 24. Juni 2010 geregelt.